="description" content="Spielgruppe, Spielgruppe Zaubergarte, Spielgruppe Zaubergarten, Spielgruppe Baden, Cordula Schnelli, Vorkindergarten, Kinderbetreuung, Vorschulalter, Baden Baldegg, Spielen, Basteln">
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kosten pro Quartal

 


CHF 610 für 1x5 Stunden pro Woche

Wenn Ihr Kind die Spielgruppe an mehreren Tagen pro Woche besucht, addieren sich die Beträge entsprechend.

Die Kosten werden Ihnen jeweils quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt:

1. Quartal August – Oktober                        zahlbar bis 31. Juli

2. Quartal November – Januar                    zahlbar bis 31. Oktober        

3. Quartal Februar – April                            zahlbar bis 31. Januar

4. Quartal Mai – Juli                                    zahlbar bis 30. April
 

Es wird zudem eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 40 erhoben. Diese entfällt bei Kindern, die das zweite Spielgruppenjahr besuchen. Der Spielgruppenplatz ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zahlbar. Sofern die Einzahlungen am Postschalter vorgenommen werden, ist ein Zuschlag von CHF 2.50 pro Zahlung zu entrichten.

Sollten Sie die Zahlung einmal vergessen haben, erlaube ich mir, Sie telefonisch oder per E-Mail daran zu erinnern. Bei Zahlungsverzug von 30 Tagen behalte ich mir vor, den Platz zu kündigen und neu zu besetzen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldevertrag und gilt jeweils für ein ganzes Spielgruppenjahr (August bis Juli).


Das Anmeldeformular senden Sie bitte an:
Spielgruppe Zaubergarte, Cordula Schnelli, Buckmatte 10, 5400 Baden oder per
E-Mail an
spielgruppe-zaubergarte@gmx.ch

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern zur fristgerechten Zahlung der Betreuungskosten und Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die eingegangene Anmeldung wird von mir schriftlich bestätigt.

Bei der Vergabe der Spielgruppenplätze haben Kinder, die bereits im Vorjahr die Spielgruppe besucht haben, den Vorzug gegenüber Neueintretenden. Im Übrigen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei genügend freien Plätzen kann die Spielgruppe mehrmals in der Woche besucht werden.

Bei Nichteintritt in den Kindergarten und ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Schuljahr.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, in der Spielgruppe Zaubergarte zu schnuppern.

Regelmässiger Spielgruppenbesuch

Die Kinder treffen sich in einer regelmässigen, konstanten Gruppe. Sie sind verbindlich angemeldet. Pünktliches Bringen und Abholen der Kinder werden vorausgesetzt.

Ferien und Feiertage

Die Ferien und Feiertage richten sich nach dem offiziellen Ferienplan der Schule Baden. Unterlagen hierzu finden Sie unter www.schule-baden.ch

Der Freitag nach Fronleichnam ist auch in der Spielgruppe frei.

 

Absenzen

Bitte informieren Sie mich rechtzeitig über Ferien und andere Absenzen Ihres Kindes. Bei Abwesenheit des Kindes wegen Ferien, Feiertagen oder Krankheit kann kein Geld zurückerstattet oder gutgeschrieben werden. Die verpassten Tage können nicht kompensiert werden an anderen Tagen.                                             

Bei längerfristigen, nicht abgemeldeten Absenzen behält sich die Spielgruppe Zaubergarte vor, den Platz durch ein anderes Kind zu besetzen.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Ein guter Elternkontakt ist mir sehr wichtig. Das damit verbundene Vertrauen ist der Schlüssel, damit sich das Kind in der Spielgruppe wohlfühlt. Die beste Gelegenheit für ein kurzes Gespräch bietet sich beim Bringen oder Holen des Kindes. Jederzeit kann von beiden Seiten ein Elterngespräch gewünscht werden.                                                                                                                                                                  

Versicherung

Die Unfall-, Kranken-und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin-und Rückweg ist Sache der Eltern.

Für mitgebrachte Spielsachen, Kleidung, Schmuck oder andere Gegenstände kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Die Spielgruppenleiterin ist berufshaftpflichtversichert.

Bitte informieren Sie mich über Krankheiten, Allergien, benötigte Medikamente, wer das Kind abholen darf, private Änderungen (Umzug, Geburt eines Geschwisters, Todesfall usw.). Die Informationen werden vertraulich behandelt.

 

Austritt/Kündigung

Mit Ausnahme des vierten Spielgruppenquartals (Mai, Juni, Juli) kann auf Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Das angebrochene Quartal wird verrechnet.

 

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäss geltenden Vorschriften gespeichert sowie nach Ende der Spielgruppenzeit Ihres Kindes gelöscht.

 

 

 

 

 

 

Baden, Mai 2024                                                                                                                                

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